Personensuche

Mantrailing

Der Mantrailer, oder auch „Personenspürhund“, hat eine ganz andere Arbeitsweise als ein Flächen- oder Trümmersuchhund. Er bekommt kein Suchgebiet zugewiesen und soll auch nicht jeden Menschen anzeigen,
den er finden kann, sondern sich nur auf die gesuchte Person konzentrieren.

Meike Polter | Ausbildungsleitung

Der Personenspürhund wird an den letzten bekannten Aufenthaltsort der vermissten Person gebracht. Damit der Hund weiß, welche Person er suchen soll, erhält er von seinem Hundeführer eine Geruchsprobe, die nach dem Vermissten riecht. Der Geruchssinn eines Hundes ist so gut, dass er nicht nur dazu in der Lage ist, aus einer Vielzahl vorhandener Spuren die herauszufinden, die zu der Geruchsprobe passt, sondern auch unterscheiden kann, wie alt eine Spur ist.

Findet der Hund an seinem Startpunkt also mehrere Spuren der gesuchten Person (zum Beispiel weil es sich bei dem Startpunkt um die Wohnanschrift des Vermissten handelt), kann der Hund die frischeste Spur finden, welcher er nun folgen soll.
Im Gegensatz zum Flächensuchhund arbeitet der Personenspürhund an einer Leine und kann sowohl im Straßenverkehr als auch in belebten Gebieten eingesetzt werden. Die Anwesenheit vieler Menschen ist für ihn kein Problem, weil er sich ausschließlich auf die gesuchte Person konzentriert. Allerdings darf er sich von Passanten auch nicht von seiner Arbeit ablenken lassen, obwohl er oft angesprochen wird. Auch andere Hunde, Katzen, spielende Kinder und die Fleischtheke auf dem Wochenmarkt dürfen ihn nicht von der Arbeit abhalten.

Wie der Flächensuchhund wird der Personenspürhund häufig für die Suche nach demenzkranken Personen, vermissten Kindern, suizidgefährdeten oder psychisch kranken Leuten, verirrten Wanderern und Unfallopfern, die im Schock die Unfallstelle verlassen haben, eingesetzt.

Im Gegensatz zum Flächensuchhund kann der Personenspürhund aber nur dann eingesetzt werden, wenn bekannt ist, wer gesucht wird, eine Geruchsprobe gewonnen werden kann und der Ort bekannt ist, an dem sich die Person wahrscheinlich zuletzt aufgehalten hat.
Möchte die Polizei nur ausschließen, dass sich in einem Gebiet eine Person befindet, zum Beispiel weil Passanten Hilfeschreie gemeldet haben oder nach einem Unfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich in einem Auto weitere Personen aufgehalten haben, kann der Personenspürhund nicht eingesetzt werden.

Text © Meike Polter, Fotos © Pinneberger Tageblatt / Mirra Koval